Geplante EU-Richtlinie: Mehr Werbung, mehr Jugendschutz


Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste veröffentlicht. Dem Vorschlag zufolge sollen Fernsehsender künftig zu bestimmten Zeiten mehr Werbung senden dürfen. Ferner sollen Streaming- und Video-on-Demand-Plattformen „obligatorische Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Hassredenprävention“ treffen.

Die bisherige Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ermöglicht es Fernsehsendern, pro volle Stunde Programm zwölf Minuten Werbung zu senden. Dies entspricht 20 Prozent der Sendezeit. Dem Vorschlag zufolge soll es weiterhin bei den 20 Prozent bleiben, jedoch dürfen Fernsehsender künftig, zwischen sieben und 23 Uhr, Werbung frei verteilt senden. Dies könnte dazu führen, dass zur Hauptsendezeit mehr Werbung als bisher gesendet wird. Zudem soll die Häufigkeit der Werbeunterbrechungen geändert werden: Der bisherigen Richtlinie zufolge dürfen Fernsehsender alle 30 Minuten das Programm für die Ausstrahlung von Werbung unterbrechen. Künftig soll dies alle 20 Minuten erlaubt sein.

Doch auch beim Jugendschutz soll sich dem Vorschlag nach einiges ändern. Demnach sollen Videoplattformanbieter künftig „geeignete Maßnahmen“ treffen, um Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Zudem sollen alle Bürger vor Inhalten geschützt werden, die zu Hass oder Gewalt gegen Gruppen von Personen aufstacheln, welche über Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung, Alter, Weltanschauung, sexuelle Orientierung und nationale oder ethnische Herkunft definiert werden.

Videoplattformanbieter sollen künftig Mechanismen einrichten, welche es den Nutzern ermöglichen, Inhalte zu melden, die jugendgefährdend sind oder zu Gewalt oder Hass aufstacheln. Ferner sollen die Anbieter Altersüberprüfungssysteme einsetzen, um den Zugang durch Minderjährige zu beschränken. Darüber hinaus sollen Systeme zur elterlichen Kontrolle eingerichtet werden, die den Eltern eine bessere Kontrolle über die abrufbaren Inhalte ermöglichen.

Zudem sollen mit der neuen Richtlinie europäische Werke gefördert werden: So müssen Streamingdienste künftig mindestens 20 Prozent des Produktangebotes mit europäischen Produktionen füllen. Ferner dürfen die Mitgliedstaaten künftig Videoplattformanbieter finanziell fördern. Wann die aktualisierte Richtlinie in Kraft treten soll, ist allerdings noch nicht bekannt.

Pavel Kovalenko

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