Datenschützer gegen Facebook


Die Diskussion um den Datenschutz beim Social Network Facebook nimmt kein Ende. Jetzt macht auch der Staat druck: Norddeutsche Datenschützer wollen die Sammelwut des Unternehmens eindämmen und halten den “Gefällt mir”-Button für illegal. Ihre Kritik: Selbst wenn man nicht bei Facebook angemeldet ist werden ganz automatisch Daten gesammelt.

Erst bekommt ein Student aus Wien auf Anfrage alle zu seiner Person erhobenen Daten von Facebook zugeschickt – eindrucksvolle 1200 Seiten, und nun warnt selbst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in einem Interview mit der Zeitschrift FOCUS vor der Nutzung der Plattform.

Doch was steckt hinter den Vorwürfen zu Facebooks Datensammelwut und dem vermeintlich leichtfertigen Umgang mit den persönlichen Daten? Zu diesen zählen bewusst eingetragene persönliche Informationen, Nachrichten und Fotos, aber auch besuchte Websites, Aufenthaltsorte und Nutzungszeiten der User.

Auslöser der Diskussion sind die auf unterschiedlichsten Internetseiten eingebundenen “Gefällt mir”-Buttons. Facebook-Nutzer können diese anklicken, um ihr Interesse an einem Artikel oder einer Webseite zu bekunden und den Link mit anderen Nutzern zu teilen.

Der Kritikpunkt hierbei ist, dass bereits durch das Aufrufen einer Website mit “Gefällt mir”-Button automatisch Daten wie die persönliche IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Webbrowser-Kennung an Facebook übertragen und ausgewertet werden. Ein klick auf den Button ist nicht nötig. Dabei ist es sogar egal, ob man Facebook-Mitglied ist oder nicht. Es wird praktisch ein Schattenprofil des ahnungslosen Nutzers erstellt. Möglich wird dies unter anderem durch sogenannte Cookies, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert sind und ihn identifizieren, sobald er einmal die Seite “facebook.com” aufgerufen hat.

Diese Erkenntnisse brachten den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert dazu, sich gegen Facebook und deren Sammlung persönlicher Daten und Profilerstellungen zu wehren. Er forderte aus diesem Grund alle deutschen Websitebetreiber auf, die “Gefällt mir”-Buttons von ihren Seiten zu entfernen und drohte zeitweilig sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50000 Euro.

Als größtes datenschutzrechtliches Problem sieht Weichert jedoch die Übertragung der Daten von Personen, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Jeder Internet-Nutzer, der eine Website mit einem “Gefällt mir”-Button aufruft, verschafft der Plattform dadurch ungewollt Zugang zu seinen persönlichen Daten.

Viele Internetauftritte, darunter z.B. das große IT-Nachrichten-Portal heise.de, versuchen derzeit mit einer sogenannten “2-Klick-Lösung” die automatische Weitergabe der Daten zu verhindern. Auf diesen Seiten befindet sich ein Link zu einem “Gefällt mir”-Button, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, den Beitrag oder die Seite weiterzuempfehlen. Der eigentliche Button wird aber erst sichtbar, nachdem man auf den ersten Link geklickt hat. Und erst bei einem Klick auf den richtigen Button werden die Daten an Facebook übermittelt.

Dieses System führt dazu, dass nur Nutzer, die wirklich Interesse an dem “Gefällt mir”-Button haben, diesen durch die Linkführung auch zu sehen bekommen. Somit bleiben die persönlichen Informationen der anderen Besucher der Webseite weitestgehend geschützt. Inwiefern sich dieses System durchsetzen kann, wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Darüber hinaus warten Datenschützer auf weitere Reaktionen von Facebook und vor allem auf eine Intensivierung des Datenschutzes.

Eric Kehler

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