„Die USK sorgt dafür,dass Spiele ab 16 oder 18 sind.“ Dies entspricht dem Bild, was viele Jugendliche heutzutage von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) haben. Die freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft ist in der Tat zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Doch wie funktioniert dies überhaupt? Nach welchen Kriterien testet die USK? medienbewusst.de hat sich mit der USK noch einmal näher beschäftigt.
Alles beginnt mit der Veröffentlichung eines Spiels, welches bei der USK eingereicht wird. Die hohe Bedeutung der Beurteilungen von Spielen lässt sich daran erkennen, dass sie Aufgabe der Jugendministerien der Länder ist. Doch wie und nach welchen Kriterien testet denn nun die USK?
Oberster Grundsatz ist: Es wird gespielt. Die Tester spielen ein Spiel komplett durch und bewerten dies anhand von Kriterien. Die Kriterien der Bewertung von Computerspielen sind unter allen Bundesländern abgestimmt und werden ständig in Kooperation von USK und den Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden(OLJB) sowie vom Beirat der USK überprüft und weiterentwickelt. Kriterien sind beispielsweise das Gameplay, sprich wie leicht lässt sich ein Spiel bzw. eine Figur steuern.
Weitere Kriterien sind Atmosphäre und Realismus. Hier geht es um den Unterschied zwischen Kriegs- und Science-Fiction-Spielen. Des Weiteren wird zwischen den Kriterien Krieg, Gewalt, Angst/Bedrohung, Diskriminierung aber auch Sexualität und Sprache unterschieden. Der Aspekt Sprache bezieht sich hier jedoch nicht auf die Nationalsprache, wie beispielsweise Deutsch oder Englisch, sondern auf Schimpfwörter, die sogenannte Vulgärsprache. Die USK beschreibt es als problematisch „wenn Vulgärsprache eine dominante Rolle innerhalb eines Spiels einnimmt.“ Der jeweilige Tester, von der USK auch „Sichter“ genannt, erstellt aufgrund des Spiels und anhand der Kriterien einen Bericht inklusive einer Präsentation. Aufgrund der Präsentation des Sichters erschließen sich die Jugendschutzsachverständigen das Spiel, diskutieren und bewerten es nach den Kriterien der USK im Hinblick auf den Jugendschutz. Wenn vermutet wird, dass ein Spiel die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllt, wird das Alterskennzeichen verweigert.
Jedoch ist es nicht die USK, die die Alterskennzeichen ab 0,6,12,16 und 18 Jahren verteilt, sondern staatliche Vertreter des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die staatlichen Vertreter wurden vom Bundesland benannt und übernehmen entweder die Empfehlung einer Altersfreigabe des Jugendschutzsachverständigen oder legen ihr Veto ein. Die USK nimmt das Prüfergebnis entgegen und teilt es dem Antragsteller mit. Sollte der Antragsteller nicht in Berufung gehen, kommt das Spiel mit der jeweiligen Altersfreigabe auf den Markt. Händler, die Spiele mit einer Altersfreigabe beispielsweise ab 18 an Minderjährige verkaufen, drohen harte Sanktionen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Letztendlich liegt die Entscheidung ob Kinder ein Spiel spielen dürfen immer noch bei den Eltern. Die Altersfreigaben der USK sind zwar ein gutes Hilfsmittel, geben jedoch keinerlei Auskunft darüber ob ein Spiel für ihr Kind schon spielbar oder beherrschbar ist. Vielmehr garantieren die Alterskennzeichen, dass das Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich für Kinder der jeweiligen Altersklasse ist.
Patrick Eickhoff
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