Beruf: Vielseherin


Freigegeben zur öffentlichen Vorführung, „aber nicht vor Jugendlichen unter 16 Jahren und nicht am Karfreitag, Buß- und Bettag und Allerseelen oder Totensonntag“. So bewertete die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft den Film ‚Intimitäten’ als ersten zu prüfenden Titel. Nicht erst nach ihrem 60. Geburtstag am 18. Juli fallen die Beurteilungen kürzer aus. Wie der Prozess dahinter aussieht, weiß Birgit Goehlnich genau. Sie ist ständige Vertreterin der obersten Landesjugendbehörden bei der FSK. Im Gespräch mit medienbewusst.de erzählt sie von einem Job, in dem man aus Arbeitsgründen von allem viel sehen muss.

Frau Goehlnich, was steckt hinter ihrem langen Berufstitel?

Seit 1985 gibt es ständige Vertreter der 16 Bundesländer bei der FSK. Jugendmedienschutz ist Länderaufgabe und die müsste strenggenommen von jedem Bundesland einzeln gelöst werden. Aber nach einer Ländervereinbarung wird die Arbeit nach Wiesbaden zur FSK delegiert. Wir leiten die Filmdiskussionen und die Entscheidungen werden dann schließlich ländergesetzlich übernommen. Das erspart den eigenen Rechtsweg und sehr viel Zeit – wir können beispielsweise ‚The Wrestler’ morgens sichten, diskutieren und alterskennzeichnen. Anschließend kann der Film in die Vermarktung.

Welches Material genau wird von ihnen bewertet?

Nicht bewertet, sondern beurteilt! Wir beurteilen anhand von Wirkungsfragen und -risiken Spielfilme für Kino, Video und DVD, Beiprogramme, Trailer, selbst Werbefilme. Alles, was filmisch ist und von dem gewünscht wird, dass es Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht wird. Wir können sagen, über 90 Prozent dessen, was in Deutschland veröffentlicht werden soll. Es wird alles vorgelegt.

Wie funktioniert das genau, wie ist das normale Prozedere?

Es wird formal seitens des Programmanbieters und Verleihers ein Antrag gestellt. Um 9 Uhr beginnen wir unsere Arbeit, sitzen zu siebt in einem großen Kino. Für Video und DVD werden gesonderte Prüfräume genutzt. Zwei bis drei Spielfilme werden pro Tag geprüft. Dabei sitzen wir im Dunkeln, haben kleine Lampen, um uns Notizen zu machen. Wir verbringen etwa die Hälfte des Tages im Dunkeln und müssen alles sehen, es gibt kein Tabu.

Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen, den Sie moderieren?

Die sieben Mitglieder wechseln täglich, ich sitze eigentlich nie im gleichen Ausschuss. Es gibt vier sogenannte Vertreter der öffentlichen Hand: einer der obersten Landesjugendschutzbehörden wie ich, ein Jugendschutzsachverständiger, entsandt aus den Ländern, ebenfalls vertreten sind katholische und evangelische Kirche, der Zentralrat der Juden und der Bundesjugendring. Dann gibt es drei Prüfer der Film- und Videowirtschaft. Diese dürfen aber natürlich nicht in der Filmbranche tätig sein. Am Ende stimmen wir mit einfacher Mehrheit im Ausschuss ab.

Nach welchen Kriterien diskutieren sie?

Grundsätzlich orientieren sich die Prüferinnen und Prüfer an Erkenntnissen aus der Entwicklungspsychologie und Fragen der Medienkompetenz heutiger Kinder und Jugendlicher. Dann geht es um filmanalytische Aspekte – Genrebestimmung, Erzählstruktur, Figurenzeichnung, Dramaturgie, Spannung, Schnitte, Kameraführung, Ton, Musik, Licht- und Farbgestaltung – all diese Aspekte sind wichtig, bezogen auf die Wirkung. Zweitens fragen wir uns, welche Wirkung von einzelnen Szenen und dem gesamten Film ausgeht. Das ist ein Spannungsfeld, was abgewogen werden muss. Eine einzelne kritische Szene kann entscheidend sein, wenn sie besonders aus dem Gesamtkontext hervorsticht. Anschließend folgt die Wirkungsdiskussion. Jeder gibt ein eigenes Plädoyer ab. Das Kriterium heißt ‚entwicklungsbeeinträchtigende Wirkungen’. Da wird auch mal gestritten. Gibt es problematische Sprachbilder, aber eine interessante Geschichte? Das ist eine große Frage, wenn es um die Kinderfreigabe geht. Nachdem jeder seine Meinung sagen konnte, bietet der ständige Vertreter die Abstimmung an und mit einfacher Mehrheit wird über die Altersfreigabe entschieden.

Wie erfolgreich und wie wichtig sieht sich die FSK?

Wenn die Antragsteller die gewünschte Freigabe nicht bekommen, hat das große Konsequenzen. Da ist eine stichhaltige Argumentation wichtig. Hat der Film eine desorientierende Wirkung, gibt es keine Jugendfreigabe. In den Versandhandel dürfen nur Filme bis ‚Freigegeben ab 16 Jahren’. Die Beurteilung wird vom Jugendschutzsachverständigen verschriftlicht, es kann aber Berufung eingelegt werden. Die Altersfreigaben werden in allen Ausschüssen mit großer Sorgfalt diskutiert. Dennoch müssen die Ergebnisse nicht objektiv „richtig“ sein. Sie regen immer wieder zu kontroversen Debatten an, aber das ist auch gut so.

Also erfahren Sie die Wirkung der Filme in erster Linie an sich selbst?

Der subjektive Eindruck ist wichtig, wie soll man sonst den Einstieg in die Diskussion finden? Wir versuchen, eine entwicklungspsychologische Perspektive einzubeziehen. Wie heute eine Kindheit oder eine Jugend verläuft, ändert sich ja auch. Ich gehe auch privat viel ins Kino. Dort schaue ich die Filme nur zum Spaß. Arbeitsmäßig kann ihnen von nahezu jedem Film genau sagen, wie die Gewalt darin thematisiert und visualisiert ist. Jede Szene, ob es Täter- oder Opfer-Perspektive ist, auf den Timecode genau. Sexualität, Gewalt, Drogen – das sind alles Kriterien für die Wirkungsvermutungen.

Wie kann die Filmindustrie auf die Beurteilungen der FSK reagieren?

Für Animationsfilme zum Beispiel wie Ice Age ist es sehr wichtig, ein ‚Ohne Altersbeschränkung’ zu erreichen. Die Allerjüngsten sind allerdings auch die, die am meisten geschützt werden sollen. Wenn Berufung eingelegt wird, kommt der Film in einen Hauptausschuss mit neun Mitgliedern. Die Prüfer dort sind unbefangen, haben den Film noch nicht gesehen. Auch die überstimmte Minderheit kann Berufung einlegen.

Gibt es aktuelle Trends oder Probleme im Filmangebot, mit denen sich die FSK befassen muss?

Eine spannende Frage, grundsätzlich gibt es hier zwei Richtungen: zuerst vom Filmprodukt selbst. Seit drei Jahren etwa steigt die Zahl der eingereichten Horrorfilme an. Zu Beginn dieses Trends hatten die Prüfer nicht unbedingt Genreerfahrung. Es ist ein harter Prozess, sich sachgemäß mit diesem Genre auseinanderzusetzen. Dann gibt es Entwicklungen in der Gesellschaft. Immer wenn Gewalttaten von Jugendlichen, wie der Amoklauf in Winnenden, passieren, werden wir angesprochen. In der Wirkungsforschung gibt es allerdings keinen Nachweis eines direkten Zusammenhangs zwischen filmischer und realer Gewalt von Jugendlichen. Es geht vielmehr um den Zusammenhang vieler unterschiedlicher Faktoren, die zu einer Gewalttat führen können. Bei sozial isolierten Jugendlichen können sich zum Beispiel Risiken verdichten. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was nicht originär über Alterskennzeichnung geregelt werden kann. Die FSK ist wohl ein kleiner wichtiger Baustein. Wir agieren, indem wir in Projekten Jugendliche in die Beurteilung gerade von gewalthaltigen Filmen einbeziehen. Beispielsweise im ‚Projekt 16’, in der wir mit 200 Jugendlichen Filmsichtungen durchgeführt haben und uns mittels Befragungen ein Bild davon machen, wie sie Filmgewalt erleben und mit ihr umgehen.

Die FSK-Kennzeichnung ist für Eltern und manche Jugendliche eine Warnung, für viele junge Leute doch vielleicht auch ein Anreiz, sich die Filme erst recht anzusehen. Was meinen Sie dazu?

Ja, das sehe ich absolut genauso. In den Projekten, die wir zusammen mit Kindern und Jugendlichen durchführen, geben auch alle offen zu, die gesetzlichen Freigaben missachtet zu haben. Ich glaube, es gibt keine Generation, die das nicht tut. Allerdings können das ja oft sehr schmerzhafte Erfahrungen sein. Es ist vielleicht oft eine Mutprobe in der Peer Group, aber dann kommen die Bilder später wieder hoch. Ich erinnere mich an einen Kinobesuch mit meinem Sohn, er war damals 6 Jahre alt und wir sahen ‚Free Willy’. Dann, als ein großes Wasserbecken aufplatzte, wollte er das Kino verlassen.

In Medienprojekten der FSK beurteilen Kinder und Jugendliche die Wirkungen von Kinofilmen. Erleben sie bei den jungen Leuten auch einen Wertewandel oder eine Desensibilisierung?

Es gibt immer Themen, die ungeahnte Wirkungen haben. Die Ängstigung von Kindern verändert sich, beispielsweise in Kriegszeiten, wenn es in den Medien mehr Berichterstattung darüber gibt. Das gibt oft einen Spiegel dessen, was an die Kinder herangetragen wird. Ich habe nie gedacht, dass Kinder hartgesotten wären. Kindheit und Jugend verlaufen heute sehr unterschiedlich. Ich glaube, sie stellen hohe moralische Ansprüche an sich. Wir Erwachsenen sollten uns kritisch mit den Medienangeboten heute auseinandersetzen, denn Erwachsene sind diejenigen, die kritische Inhalte veröffentlichen. Was im Netz so alles zu finden ist, ist ein Riesenproblem.

medienbewusst.de bedankt sich bei Birgit Goehlnich für das Interview und wünscht weiterhin viel Erfolg!

Tilman Queitsch

Bildquelle: © Birgit Goehlnich