Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 Jahren nicht geeignet


Action- und Horrorfilme haben sich längst im täglichen Fernsehprogramm etabliert und machen selbst vor dem Fest der Liebe nicht halt. Gerade die vergangenen Weihnachtsfeiertage 2009 stachen durch Filme wie „Scream“ oder „Tödliche Weihnachten“ aus der sonstigen Programmgestaltung hervor. Dass an Heiligabend nach der Bescherung gemeinsam „Stirb langsam“ geguckt wird, mag in manchen Fällen gar schon eine jahrelange Tradition geworden sein. Aber auch in der restlichen Zeit des Jahres kann der interessierte Zuschauer, sofern er nicht vorher einschläft, beinahe an jedem späten Abend aus einem breiten Angebot an Sendungen, die eigentlich nur für Erwachsene geeignet sind, wählen.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Jugendschutzrichtlinien der Landesmedienanstalten verlangen von den Sendern, entwicklungsbeeinträchtigende Programminhalte zu kennzeichnen. Hinter der kurzen Einblendung „Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 (beziehungsweise 18) Jahren nicht geeignet“ steckt ein aufwendiger Prüfprozess. Für die Privatkanäle wird dieser durch den eingetragenen Verein „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen“ (FSF) durchgeführt, der sich durch die Mitgliedsgebühren aller bundesweit ausstrahlenden Privatfernsehsender in Deutschland finanziert und eine anerkannte Institution der Selbstkontrolle ist.  Ziel des Vereins ist es laut den Richtlinien, „Kinder und Jugendliche vor Fernsehprogrammen zu schützen, die geeignet sind, ihre Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“.

„Dazu werden die von den TV-Anstalten eingereichten Beiträge von einem fünfköpfigen Expertenausschuss begutachtet und auf entsprechende Inhalte untersucht“, schildert Claudia Mikat, hauptamtliche Vorsitzende der Prüfausschüsse bei der FSF, den Ablauf der Überprüfung gegenüber medienbewusst.de. Explizite Gewaltszenen, angstauslösende Situationen oder die Darstellung von sexuellen Handlungen können zum Beispiel dazu führen, dass eine Sendung als für die junge Zielgruppe ungeeignet eingeordnet wird. Die FSF fällt ein verbindliches Urteil, dessen Einhaltung von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) überwacht wird. Generell gilt, dass Sendungen im Tagesprogramm von 6 bis 20 Uhr auch von Kindern unter zwölf Jahren gefahrlos gesehen werden können, während Beiträge, die nur für über 16-Jährige freigegeben wurden, lediglich von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gesendet werden dürfen. Werden Programminhalte aufgrund ihres entwicklungsgefährdenden Charakters für die Altersgruppe ab 18 Jahren freigegeben, bedeutet das die Verbannung in das Nachtprogramm zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Ausnahmen von diesen Regeln gibt es unter Umständen, wenn es sich um geschnittene Filme handelt oder die Überprüfung bereits mehr als 15 Jahre zurück liegt.

Bei Verstößen entscheidet die KJM über mögliche Sanktionen. Die Bandbreite reicht dabei von einer Beanstandung bis zur Beschränkung der Sendezeit und der Verhängung eines Bußgeldes. So geschehen im Jahr 2008, als die KJM gegen mehrere Casting-Folgen von „Deutschland sucht den Superstar“ eine Strafe über insgesamt 100.000 Euro verhängte, weil dort Kandidaten trotz der Ausstrahlung im Tagesprogramm gezielt lächerlich gemacht wurden und daher eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-jährige Zuschauer festgestellt wurde.

Doch hält eine einfache Warnung junge Zuschauer tatsächlich davon ab, Inhalte im Abend- und Nachtprogramm zu konsumieren, die eigentlich nicht für sie prädestiniert sind? Laut der JIM-Studie 2009 (Jugend, Information, Multimedia) besitzen sechs von zehn Jugendlichen in Deutschland zwischen 12 und 19 Jahren einen eigenen Fernseher, 90 Prozent schauen mehrmals in der Woche fern. Dementsprechend schwer ist es für Eltern, zu kontrollieren, welche Sendungen ihre Kinder konsumieren. Erfahrungsgemäß, so Claudia Mikat, sehe fast jeder Jugendliche gelegentlich einen Film, den er offiziell noch gar nicht sehen dürfte. Viele würden dabei dann allerdings selbst die Erfahrung machen, dass es ihnen nicht gefallen habe, weil es beispielsweise zu gruselig war. Obwohl eine völlige Überwachung nur schwer möglich ist, empfiehlt sie, sich mit dem Fernsehverhalten der Kinder auseinanderzusetzen und sich an die vorgegebenen Altershinweise zu halten.

Zwar sind ab dem vorgegebenen Mindestalter keine ‘Schäden’ beim Publikum zu befürchten, allerdings bedeutet das noch keine Aussage über die inhaltliche Qualität der entsprechenden Sendung. Die empfohlenen Altersangaben sind also kein Allheilmittel, aber sie geben doch unverzichtbare Hinweise und helfen damit Eltern und jüngeren Zuschauern gleichermaßen, TV-Sendungen inhaltlich einzuschätzen.

Lucas Riemer