Kino gehört immer noch zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen von Kindern und Jugendlichen. Besonders das Medium Film spielt bei den Jungen und Mädchen eine große Rolle. Sie identifizieren sich mit verschiedenen Hauptfiguren und suchen immer wieder Bezug zu ihrem eigenen Leben. Filme sind dabei keineswegs unbedeutsam bei der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Sie können fördern, aber auch hemmen.
Begibt sich der Held beispielsweise in eine extrem gefährliche Situation, dann kann dies dazu führen, dass Kinder die Geschehnisse noch nicht richtig deuten und verarbeiten können. Immer wieder kommt es zu öffentlichen Diskussionen über die medialen Darstellungen von Gewalt, Sexualität oder sozialen Rollenbildern. An dieser Stelle kommt der Jugendmedienschutz zum Einsatz. Eine Form des Jugendmedienschutzes sind die Altersfreigaben der FSK. Hinter der Abkürzung FSK steckt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Sie führt freiwillige Prüfungen für Filme,Videokassetten und sonstige Bildträger durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung beziehungsweise Zugänglichmachung vorgesehen vorgesehen sind. Das heißt, dass für eine Jugendfreigabe eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich ist, welche von der FSK vorgenommen wird.
Doch welche Altersfreigaben gibt es überhaupt? Und wie läuft eine solche Prüfung ab? Bei der FSK arbeiten zirka 250 ehrenamtliche Prüfer aus dem gesamten Bundesgebiet. “Es sind Vertreter aus den Obersten Landesjugendbehörden, der Film- und Videowirtschaft, der öffentlichen Hand und den Kirchen”, erklärte Stefan Linz, Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK. Wird ein Film geprüft, so benötigte man stets sieben Prüfer.
Allerdings wurden ab 1.Januar 2011 die Grundsätze geändert, fünf Prüfer stehen jetzt nur noch zur Verfügung. “Wichtig dabei ist immer, dass eine ungerade Anzahl an Prüfern vorhanden ist, nur so kann es zu eindeutigen Entscheidungen kommen”, begründete Linz, der auch selbst im Prüfgremium mitwirkt. Bei einer Filmprüfung wird stets der gesamte Film geschaut, nur dann kann eine Einschätzung stattfinden. Fragen wie das junge Publikum auf einzelne Szenen, Schnitte oder Dialogstellen reagieren könnten, werden gestellt. Daraufhin findet eine Diskussion zwischen allen Prüfern statt, Szenen werden beurteilt und abgestimmt, welche Alterseinstufung gewählt werden muss.
“Einen festen Katalog für Prüfkriterien gibt es nicht. Man muss den gesamten Film als Komplettpaket sehen”, erklärt Stefan Linz. Man unterscheidet dabei zwischen fünf verschiedenen Altersfreigaben. Ohne Altersbeschränkung freigegeben ist ein Film nur dann, wenn er frei von Bedrohungssituationen ist bzw. diese schnell aufgeklärt werden. Denn gerade Kinder unter sechs Jahren können bestimmte Szenen noch nicht selbstständig verarbeiten. “Ein Film ist dann ohne Altersbeschränkung, wenn wir keine Beeinträchtigung für das Kind erkennen können”, beschreibt Linz.
Ab einem Alter von sechs Jahren können Kinder schon distanziert erkennen, welche Geschichten real sind. Jedoch müssen die Ereignisse auch hier ein positives Ende nehmen. Nur dann verdient es die Bezeichnung “Freigegeben ab 6 Jahren”. Eine Freigabe ab 12 Jahren wird dann erteilt, wenn der Film aufregendere Szenen enthält. Gerade wenn ein hohes Gewaltpotential enthalten ist, muss gründlich geprüft werden, ob es eine Gefährdung für Jugendliche darstellen kann. Filme mit gesellschaftlichen Problemen sind hingegen erträglicher, weil sie die Meinungs- und Bewusstseinsbildung fördern. Des Weiteren gibt es noch die Freigabe ab 16 Jahren. Diese erhalten Filme mit sozial schädigenden Botschaften, gewaltverherrlichenden oder gar diskriminierenden Inhalten. Gerade die Bereiche Drogenkonsum, Ausländerfeindlichkeit und Sexualität werden besonders von der Freiwilligen Selbstkontrolle geprüft. “Die Bezeichnung ‘Keine Jugendfreigabe’ ist das höchste Kennzeichen der FSK. Es wird dann vergeben, wenn eine schwere Jugendgefährdung vorliegt”, so Linz.
Die Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle finden überwiegend Akzeptanz. Wichtig zu erwähnen ist zudem, dass die vorgenommenen Altersfreigaben weder pädagogischen Empfehlungen noch ästhetischen Bewertungen gleichkommen. Allein das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund.
*Falls medienbewusst.de Ihr Interesse zu diesem Thema geweckt haben sollte,
lesen Sie auch das vollständige Interview mit Stefan Linz.
Tina Beitlich
Bildquelle:
© Kathrin39 – Fotolia.com