Laut der JIM-Studie 2012 vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest sind 96 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit einem Handy oder Smartphone ausgestattet. Fast jeder zweite Jugendliche hat die Möglichkeit die zahlreichen Apps aus dem Android Play Store, Apples App Store oder dem Windows Store zu nutzen. Viele dieser Apps sind kostenlos downloadbar. Gefährlich wird es allerdings, wenn Kinder oder Jugendliche unkontrolliert Apps auf ihren Geräten installieren, ohne über die Risiken Bescheid zu wissen.
Ein Großteil, der in den Stores kostenlos erhältlichen Apps, wird durch Werbeeinblendungen finanziert. Der Klick auf das Werbebanner, gewollt oder ungewollt, kann jedoch teuer werden. Der Nutzer wird auf die Webadresse des Anbieters weitergeleitet und mit ihm alle nötigen Daten, die die Abzocker brauchen. Diese Masche ist auch als WAP-Billing bekannt.
Ursprünglich wurde der WAP Dienst für das Surfen im Internet mit dem Handy entwickelt. Es werden automatisch diverse Daten wie IP-Adresse, Bildschirmauflösung und Name des Mobilfunkproviders in einem WAP-Protokoll an den Abo-Anbieter übermittelt. Der Anbieter kann mithilfe der erhaltenen Daten die Handynummer beim Provider des Abo-Opfers erfragen. Ohne Erlaubnis des Kunden werden die Daten des Besitzers preisgegeben. Letztendlich kann jeder behaupten, der diese Daten besitzt, dass der Handynutzer bei ihm eingekauft hätte. Die Falle hat zugeschnappt!
Meistens kommt aber gar kein Vertrag zustande, da eine konkrete Angabe der Kosten fehlt oder der Nutzer gar nicht darauf hingewiesen wird, dass ein Abo entsteht. Weiterhin muss dem User eine Widerrufsbelehrung in Textform zugesandt werden. Schließt ein minderjähriges Kind ohne Einverständniserklärung der Eltern ein solches Abo ab, ist der Vertrag ohnehin nicht rechtskräftig. Die Rechtslage ist daher relativ eindeutig.
Beispiele Abofallen: Bannerwerbung am oberen und unteren Rand
Weiteres Vorgehen nach einer Abofalle
Zuerst muss der zustande gekommene Vertrag beim Mobilfunkanbieter schriftlich bestritten werden. Das bereits abgebuchte Geld kann dabei zurück gefordert werden. Niemals komplette Rechnungsbeträge auf eigene Faust auf das Konto zurücküberweisen lassen! Das kann dazu führen, dass der Provider die Telefonkarte komplett sperrt und gegebenenfalls Gebühren verlangt. Zusätzlich muss ein Brief an die Firma geschickt werden, die für die App-Werbung verantwortlich ist. Eine Adresse ist meist auf der Mobilfunkrechnung oder im Internet zu finden. Der Abschluss des Abos muss bestritten und vorsorglich gekündigt werden. Das macht zwar Arbeit, ist aber unbedingt nötig, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
Schutz gegen die Abzockmasche
Es besteht die Möglichkeit einige Sicherungen einzurichten. Praktikabel machen das Sicherheits-Apps, wie „Lookout Security & Antivirus“ oder „Avast! Mobile Security“. Die Hersteller der Anwendungen haben es sich zur Aufgabe gemacht digitale Bedrohungen, wie Viren und Trojaner von Smartphones fernzuhalten, helfen aber auch nicht in die Abofallen zu treten. Die genannten Anwendungen überwachen ein- und ausgehende Datenströme, bewerten diese und warnen den Nutzer vor Risiken. Eine weitere Methode ist das grundsätzliche Blocken von Werbung in der App selbst. Handyprogramme wie „Adaway“ oder „AdFree“ verbannen auf Knopfdruck jegliche Werbung aus allen Apps, die auf dem Smartphone installiert sind. Da die Programme tief in die Systemstruktur des Telefons eingreifen müssen, sind hierzu „Root-Rechte“ erforderlich. Diese kann man nur erhalten, wenn man die Handysoftware umprogrammiert. Im Internet gibt es zahlreiche Tutorials und Software speziell für fast jedes Handy. Jedoch kann eine falsche Bedienung das Telefon beschädigen oder sogar unbrauchbar machen.
Tipps zur Vorsorge gegen Abofallen
Eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Mobilfunkrechnung und die der Kinder sollte vorgenommen werden, um frühzeitig ungewollte Abbuchungen zu erkennen. Für Kinder und Jugendliche ist dementsprechend ein Prepaid-Tarif sinnvoll. Mittlerweile bieten Provider auch hier monatliche Rechnungsauszüge an.
Die einfachste Möglichkeit, um einer eventuellen Kostenfalle zu entgehen, ist die Sperrung sogenannter Drittanbieter. Hierzu muss die Hotline des Mobilfunkanbieters angerufen werden. Die Sperrung ist kostenlos. Wird das getan, ist weder eine Identifizierung des Kunden noch die Gefahr auf automatische Abbuchungen mehr präsent. Hierdurch entsteht allerdings ein großer Nachteil, da nützliche Verwendungen, wie das Bezahlen von Apps oder der Fahrkartenkauf für Nahverkehrsverbindungen, ebenfalls blockiert werden.
Leider ist eine 100 prozentige Absicherung gegen Abofallen ohne Einschränkungen nicht möglich. Das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sollte daher unbedingt kontinuierlich kontrolliert werden.
David Tüngerthal
Bildquellen:
© www.rgbstock.com
© Screenshots