Politische Regulierungsversuche für mobile Gefahren


Anfang des Jahres sorgte ein Gesetzesentwurf in der Mobilfunkbranche für Furore: Der französische Umweltminister Jean-Louis Borloo forderte ein generelles Handy-Verbot für Kinder. Was zunächst unglaublich klingt, ist eine Reaktion auf die seit Jahren geführte Debatte um die möglichen gesundheitlichen Gefahren von Handystrahlung.

Der Verkauf von Handys, die für Kinder unter sechs Jahre konzipiert wurden, soll eingestellt werden! Weiterhin soll die Ausstrahlung von Handy-Werbung, welche Kinder unter zwölf Jahren anspricht, unterbunden werden! Das waren Inhalte des Gesetzentwurfs, die der französische Umweltminister Borloo Anfang des Jahres präsentierte. Dem vorausgegangen war ein Appell des französischen Umweltministeriums, auf eine maßvolle Nutzung des Handys zu achten, welcher vor Weihnachten mit einer Anti-Handykampagne in Lyon seinen Höhepunkt fand. Im Rahmen dieser Kampagne wurde Werbung geschalten, die Eltern davon abriet, ihren Kindern zu Weihnachten ein Handy zu schenken.

Diese strikten Maßnahmen waren Reaktionen auf eine aktuelle schwedische Studie, die neue Ergebnisse zur Gesundheitsgefährdung durch Handystrahlung lieferte. So konnte die Forschergruppe um Professor Lennart Hardell berichten, dass Handynutzer unter 20 Jahren während des Gebrauchs eines Mobiltelefons einem fünfmal höheren Risiko ausgesetzt sind, später an einem Gehirntumor zu erkranken. Bei diesen Ergebnissen ist allerdings zu beachten, dass es auch Studien gibt, die der Handynutzung lediglich eine geringfügig erhöhte Gesundheitsgefährdung attestieren. So meint das Bundesamt für Strahlenschutz, dass in diesem Bereich weitere Forschungen abgewartet werden müssen, um noch bestehende Unsicherheiten zu klären und vor allem Ergebnisse hinsichtlich einer Langzeitwirkung bei intensiver Handynutzung vorlegen zu können. Nichtsdestotrotz ist ein Risiko, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, nicht von vornherein ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist vor allem auf eine umsichtige und vorsichtige Nutzung zu achten.

Dies berücksichtigen auch weitere französische Gesetzesvorschläge, die zukünftig vorsehen, die gesetzlichen Grenzwerte für die Handy-Strahlung zu senken als auch Mobiltelefone nur noch mit Kopfhörern zu verkaufen. Mit dieser Reglementierung soll sichergestellt werden, dass Handys bei Telefonaten weit genug vom Kopf fern gehalten werden. Damit entspräche Frankreich als erster Mitgliedsstaat den neuen Normen, die das EU-Parlament im September 2008 ansetzte.

Am Ende ist es fraglich, ob all die Gesetze und Vorgaben den Handygebrauch und dessen mögliche Gesundheitsgefährdung stoppen oder reduzieren können. So sollte doch lieber ein stärkeres Augenmerk auf der Konzeption und Publikation von Kampagnen liegen, welche zur Aufklärung über mögliche Risiken und Vorbeugungsmaßnahmen bezüglich eines bewussten Umgangs mit dem Gerät beitragen.

Yvonne Frankenhäuser

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