Soziale Netzwerke werden nicht nur durch die Politik häufig an ihre Verantwortung erinnert, die sie gegenüber ihren oftmals jungen Nutzern haben. Auch Eltern und Kinder wollen ihre Daten gesichert wissen, entsprechend sorgfältig mussten die VZ-Netzwerke auf den Datenklau des letzten Jahres reagieren. Philippe Gröschel, ihr Referent für Medienpolitik und Jugendschutzbeauftragter, erklärt im Gespräch mit medienbewusst.de seine Aufgaben.
Wie sind Sie zu den VZ-Netzwerken gekommen?
Ich bin seit etwa drei Jahren bei den VZ-Netzwerken. Damals bin ich durch eine Freundschaft zu den Netzwerken gekommen. Weil ich in meiner Schulzeit sehr aktiv als Landesschülervertreter in Baden-Württemberg war und zwei Jahre lang eine bundesweite Schülerzeitung herausgegeben habe, hatte ich schon damals viel Erfahrung in der Kommunikation mit Schülern. Dementsprechend lag es dann auch nahe, dass ich bei den VZ-Netzwerken bleibe, um SchülerVZ mit aufzubauen.
Was genau sind Ihre Aufgabenbereiche?
Ich bin Referent für Medienpolitik und Jugendschutzbeauftragter. Meine Aufgaben sind zum einen, intern die Jugendschutzmaßnahmen auf der Plattform zu koordinieren und zu organisieren. Auf der anderen Seite stehe ich extern mit Institutionen, Politikern, Behörden und auch Schulen im regelmäßigen Austausch.
Was für eine Bedeutung hat Datenschutz in der heutigen Zeit für Kinder und Jugendliche im Bezug auf die VZ-Netzwerke?
Das Problem ist, dass das Thema Medienkompetenz im Allgemeinen und Datenschutz im Speziellen leider ganz häufig nicht in der Schule oder in der Familie vermittelt werden. Diejenigen, von denen Jugendliche lernen, also die Erwachsenen, kennen sich da selbst oft nicht gut aus. Daher ist es unter anderem unsere Aufgabe als Netzwerkbetreiber, Wissen zu vermitteln und unsere Nutzer zu sensibilisieren. Beispielsweise, indem wir bereits bei unserem Registrierungsprozess, aber auch mit unterschiedlichen schülerVZ-Aktionen Hinweise und Tipps geben. Es gibt Kampagnen, wie die „Watch-Your-Web“-Kampagne von der Bundesregierung, bei der sich speziell Kinder und Jugendliche ziemlich stark mit Datenschutz auseinandersetzten. Unsere Erfahrung zeigt: Je mehr die Nutzer mit dem Thema konfrontiert werden, desto mehr setzen sie sich auch damit auseinander und verhalten sich schließlich richtig.
Wie wurde auf den Datenklau des letzten Jahres reagiert und was wird getan, um zu verhindern, dass er sich wiederholt?
Damals hat jemand automatisiert Profile „abgegrast“ und dabei bestehende Sicherheitsmechanismen ausgehebelt. Das sind vor allem die Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, die man immer wieder eintippen muss. Die helfen, solche Automatismen zu stoppen, da ein Computer diese Zahlen nicht lesen und nicht einsetzten kann. Durch solche technischen Mechanismen, die wir schon immer hatten, kann man das verhindern. Seit dem Vorfall im letzten Jahr haben wir vieles verbessert. Wir haben ein neues Sicherheitssystem und Zugriffskontrollen eingebaut, sodass Nutzer nur noch eine bestimmte Anzahl von Profilen öffnen können. Zudem haben wir noch strengere Privatsphäre-Voreinstellungen.
Wie werden meine Daten von den VZ-Netzwerken verwendet?
Grundsätzlich ist eins wichtig: Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Es muss klar zwischen schülerVZ und den anderen beiden Netzwerken studiVZ/meinVZ differenziert werden. Denn bei studiVZ und meinVZ gibt es im Gegensatz zu schülerVZ die anonyme sogenannte zielgruppenspezifische Werbung. Unternehmen können damit Werbung unter anderem nach Studienrichtung, Alter, Geschlecht und Region schalten. Jeder Nutzer kann diese in seinen Privatsphäreeinstellungen selbst ein- beziehungsweise abstellen. Unsere Erfahrung ist allerdings, dass sich viele Nutzer für zielgruppenspezifische Werbung entscheiden, weil sie Dinge angezeigt bekommen, die für sie relevant sind.
Wie steht es um die Datenlöschung, lässt sie sich problemlos vom Nutzer bewerkstelligen und sind gelöschte Daten wirklich verschwunden?
Klar, dass ist Voraussetzung unseres Datenschutzversprechens. „Deine Daten gehören dir!“ – und so ist es auch. Was ein Nutzer bei uns löscht, ist weg. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass VZ-Profile nicht von Suchmaschinen gefunden und ausgelesen werden können. Daraus folgt, dass Profile auch nicht irgendwo zwischengespeichert werden. Es kann aber natürlich vorkommen, dass ein Freund ein Foto einfach kopiert hat oder abfotografiert hat und das so lokal auf seinem eigenen Computer gespeichert hat. Das lässt sich nicht umgehen.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Nein, es gibt keinerlei Weitergaben von personenbezogenen Daten an Dritte. Es gibt nur eine Ausnahme davon: Wenn wir ein Datenauskunftsersuch von einem Staatsanwalt oder einem Richter bekommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, Daten an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
Welche bestimmten Richtlinien im deutschen Datenschutz sind für die VZ-Netzwerke von besonderer Bedeutung?
Es gibt eine umfangreiche und strenge Datenschutzregulierung in Deutschland, an die wir uns selbstverständlich halten. Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz sind die beiden wichtigsten Gesetzbücher, mit denen wir tagtäglich arbeiten. Unsere vierköpfige Rechtsabteilung kümmert sich jeden Tag darum, dass wir bei unserer Arbeit alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wie wird auch jungen Internetnutzern auf Ihrer Seite verständlich gemacht, was Datenschutz bedeutet?
Wir bieten allen jungen Nutzern einen besonderen Schutz. Die schülerVZ- Profile sind zunächst automatisch auf der höchsten Stufe der Privatsphäre eingestellt. Dann geben wir den Nutzern Stückfür Stück Hinweise und Hilfestellungen, wie sie sicher mit ihren Daten umgehen. Wir bieten ausführliche Aufklärungs – und Informationsseiten an, die wir über die Startseite anteasern und empfehlen. Wir haben außerdem Wettbewerbe im schülerVZ ausgerufen, beispielsweise einen Videowettbewerb über den Verhaltenskodex.
medienbewusst.de bedankt sich bei Philippe Gröschel für das Gespräch und wünscht ihm bei seiner Arbeit für die VZ-Netzwerke weiterhin viel Erfolg.
Julia Stammich
Bildquelle:
Portraitfoto zur Verf. gestellt v. Philippe Gröschel